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Der behandelnde Arzt (z.B. Kinderarzt, Hausarzt, Neurologe, Psychiater, Orthopäde) stellt aufgrund einer vorliegenden Diagnose eine Verordnung aus.
Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die anfallenden Kosten. Bei Erwachsenen ist eine Selbstbeteiligung von 10% der Gesamtkosten erforderlich.
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